D. in der Erwägung, dass Öffentlichkeit und Zeugen der Verteidigung am 11. März 2015, dem Tag der Anh
örung der genannten CNDDC-Aktivisten, durch das außergewöhnlich starke
Polizeiaufgebot in Laghouat am Betreten des Gerichtsaals gehindert wurden; in der Erwägung, dass die Polizei außerhalb des Gerichts knapp 50 friedliche Demonstranten, die ihre Solidarität mit den neun Inhaftierten bekundeten
, erst festnahm und dann wieder freiließ; ...[+++]