Alle Mitgliedstaaten können sich für eine Anwendung von Anhang K entscheiden, sofern sie bis zum 31. März 2006 eine entsprechende Genehmigung beantragen. Die Mitgliedstaaten dürfen unter der Voraussetzung, dass der Wettbewerb dadurch nicht verzerrt wird, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Lieferung von Fernwärme anwe
nden. Der Rat fordert die Kommission auf, bis spätestens Ende Juni 2007 einen Bericht vorzulegen, in dem die Auswirkungen der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für lokal erbrachte Dienstleistungen, einschließlich Gastronomiedienstleistungen, insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Wirtschaftswachstum und
...[+++] den Binnenmarkt bewertet werden; Grundlage dieses Berichts wird eine Studie sein, die von einer Gruppe unabhängige Wirtschaftsexperten erstellt wird.