(11a) Mit Blick auf das Ziel des „in
klusiven Wachstums“ sollten die Mitgliedstaaten auf Initiative der Kommission einen Rechtsrahmen für die neuen Beschäftigungsformen setzen, mit dem den betroffenen Beschäftigten die rechtliche Gleichstellung gewährleistet und dabei Beschäftigung ermöglicht wird, die nicht eine weitere Aufspaltung des Arbeitsmarktes fördert, und mit dem ein umf
assender Schutz der individuellen und kollektiven Rechte der Arbeitnehmer garantiert und die erforderliche soziale Absicherung der Arbeitnehmer gewährleistet w
...[+++]ird.