Die Vorabentscheidungsfrage betrifft die Vereinbarkeit der fraglichen Bestimmung mit den Artikeln 10 und 11 der Verfassun
g, insofern sie für eine bestimmte Kategorie von Geschäftsführern eine auf einer unwiderlegbaren Vermutung beruhende persönliche und gesamtschuldnerische Haftung einführe aufgrund des Umstandes, dass sie im Laufe des Zeitraums von fünf Jahren vor Verkündung des K
onkurses bereits in mindestens zwei Konkursen, Liquidationen oder gleichartigen Verrichtungen verwickelt gewesen seien, während Geschäftsführer, die zur Bez
...[+++]ahlung von Steuerschulden aufgrund von Artikel 442quater des EStGB 1992 oder von Artikel 93undecies C des Mehrwertsteuergesetzbuches gehalten seien, nur kraft einer widerlegbaren gesetzlichen Haftungsvermutung dazu gehalten seien.