Im Hinblick auf die Durchführung der in Paragraph 1 vorgesehe
nen Bewertungen von Einrichtungen und Tätigkeiten, die
zu Projekten gehören, für die der Ständige Ausschuss oder die Flämische Region befugt ist, in erster Verwaltungsinstanz über den
Genehmigungsantrag eine Entscheidung zu treffen, legt die Abteilung innerhalb des Departements Umwelt, Natur und Energie, die für Umgebungsgenehmigungen zuständig ist, ein fortlaufendes Mehr
...[+++]jahresprogramm für die fünf folgenden Kalenderjahre fest.