Das Verfahren, das in Folge des vorerwähnten Erl
asses vom 19. April 2007 geführt wurde und aus welchem sich insbesondere der Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007, durch den beschlossen wurde, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Wavre-Jodoigne-Perwez zwecks Förderung der Verwendung des " RER" (regionales Nahverkehrsnetz) in der Umgebung des zukünftigen Bahnhofes von Neu-Löwen durchführen zu lassen, und der Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. Juni 2009 zur vorläufigen Annahme des Projekts zur Revision des Sektorenplans Wavre-Jodoigne-Perwez (Karten 40/1 und 40/2) zweck
...[+++]s der Förderung der Verwendung des " RER" in der Umgebung des Bahnhofs von Neu-Löwen ergaben, wird nicht weitergeführt.