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edoch haben die Veränderungen auf der internationalen Bühne, die Notwendigkeit für Europa, das Migrationsphänomen und seine zahlreichen politischen, sozialen und sicherheitspolitischen Folgen auf ausgewogene Weise zu behandeln, sowie schließlich die Unterzeichnung des Verfassungsvertrages, der einen klaren Unterschied zwischen den Fragen macht, die in die nationale Zuständigkeit fallen,
und denen, die auch oder ausschließlich eine gemeinschaftliche Dimension aufweisen, den Rat zu zweckmäßigen Überlegungen bewogen und dieses Problem w
...[+++]ieder auf die Tagesordnung gesetzt.