15. unterstützt eine verstärkte Transparenz bei der Be
schlussfassung über Investitionen mit europäischen öffentlichen Mitteln, hauptsächlich
im Zusammenhang mit Projekten der EIB und der EBWE, die sich nachteilig auf die Menschenrechte auswirken können; fordert die EIB und die EBWE nachdrücklich auf, ihre Strategien zur Bekämpfung von Betrug und von Korruption zu stärken, sodass
eine ...[+++] uneingeschränkte Transparenz von Investitionen außerhalb der Europäischen Union gegeben ist; fordert die EIB und die EBWE auf, sich zur Vermeidung von riskanten Investitionen – insbesondere unter Einbindung von Finanzvermittlern – zu bekennen,
einen risikobasierten Ansatz zu wählen, die Auswirkungen der von ihnen unterstützten Projekte auf die Menschenrechte besser zu bewerten und alle Aktivitäten ihrer Kunden sorgfältig auf die einwandfreie Einhaltung der Menschenrechte und Integrität zu prüfen; ist der Ansicht, dass besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der öffentlichen Beteiligung gelegt werden sollte, und dass alle von den finanzierten Projekten betroffenen Gemeinschaften in jeder Projektphase von der Planung, Umsetzung und Überwachung bis hin zur Bewertung vorab unterrichtet und umfassend angehört werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission nachdrücklich auf, ihren Einfluss als ausschließliche Mitglieder der EIB und Hauptaktionäre
der EBWE geltend zu machen und weitreichende Reformen dieser Institutionen zu fördern, so dass ihre Beschlüsse und ihre Rechenschaftspflicht
einer umfassenderen demok
ratischen Kontrolle unterliegen;