neben
dem oben genannten Instrument zur indirekten Rekapitalisierung von Banken könnte unter der Bedingung, dass die Beteiligung am gemeinsamen Aufsichtsmechanismus und am ESM dauerhaft i
st und die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie für die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, die Möglichkeit berücksichtigt werden, den ESM-Vertrag zu ändern und Mitgliedstaaten, die zwar nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, jedoch am gemeinsamen Aufsichtsmechanismus beteiligt sind, zu ermöglichen, das Instrument des ESM für
...[+++] die Rekapitalisierung von Banken in Anspruch zu nehmen.