Auf Wunsch des Europäischen Rates legte die Kommission 2005 de
n Vorschlag für ein Instrument zur Regelung des Informationsaustauschs nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit vor[34]. Anstatt diesen Vorschlag zu unterstützen, nahm der Rat 2006 die schwedische Initiative an, mit der der Austausch vorliegender Informationen und Erkenntnisse zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen oder polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren vereinfacht werden soll[35]. Grundlage des Instruments ist das Prinzip des „gleichberechtigten Zugangs“, wonach die Bedingungen für den grenzübergreifenden Datenaustausch nicht strenger sein dürfen, als diejenigen
...[+++] für den inländischen Zugang.