neben
dem oben genannten Instrument zur indirekten Rekapitalisierung von Banken könnte unter der Bedingung, dass die Beteiligung am gemeinsamen Aufsichtsmechanismus und am ESM dauerhaft ist und die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie für die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, die Möglich
keit berücksichtigt werden, den ESM-Vertrag zu ändern und Mitgliedstaaten, die zwar nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, jedoch am gemeinsamen Aufsichtsmechanismus beteiligt sind, zu ermöglichen, das Instrument des ESM für
...[+++] die Rekapitalisierung von Banken in Anspruch zu nehmen.