Für Personen, die mit der Ausführung von Aufträgen betreffend Finanzinstrumen
te beauftragt sind, bedeutet "Insider-Information" auch eine Information, die von einem Kunden mitgeteilt wurde und sich auf die noch nicht erledigten Aufträge des Kunden bezieht, die präzise ist, die direkt oder indirekt einen oder meh
rere Emittenten von Finanzinstrumenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, geeignet wäre, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs sich darauf beziehender derivati
...[+++]ver Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.