2. ist der Auffassung, dass das derzeitige
Umwelthaftungsrecht eine Reihe von größeren Mängeln aufweist, und verweist auf s
eine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zu EU-Maßnahmen zur Ölexploration
und Ölförderung in Europa, in der das Parlament die Kommission aufforderte,
eine Überarbeitung des Inhalts der geltenden EU-Rechtsvorschriften (einschließlich der Richtlinie über Umwelthaftung, der Seveso-II-Richtlinie und der Maßnahmen im Rahmen der Erika-Pakete und des dritten
...[+++]Pakets zur Seeverkehrssicherheit) und die Ausweitung ihres Geltungsbereichs und/oder die Einführung möglicherweise erforderlicher neuer Rechtsvorschriften in Erwägung zu ziehen, um sämtliche Risiken der Offshore-Förderung zu berücksichtigen und die Haftungsvorschriften bei Ölunfällen zu verschärfen;