24. begrüßt die Entscheidung, dass die Sanktionen der EU gegen Russland um sechs Monate verlängert werden, und betont, dass diese Maßnahmen aufrechterhalten bleiben sollten, bis das Minsker Abkommen auch tatsächlich umfassend und wie vereinbart umgesetzt wurde u
nd die territoriale Integrität der Ukraine wiederhergestellt ist; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen verschärft werden sollten, falls weitere Provokationen erfolgen oder es in der Ukraine zu einer weiteren Destabilisierung kommt; ist der Ansicht, dass die Wiederaufnahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland nur unter der Bedingung ins Auge gefasst werden sollte, d
...[+++]ass Russland die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine achtet;