A. in der
Erwägung, dass die internationale Wahlbeobachtungsmission zu dem Schluss gelangt ist,
dass die Parlamentswahlen vom 26. März im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der OSZE, den Anforderungen des Europarats und ande
ren internationalen Normen für demokratische Wa
hlen durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass die grundlegenden bürgerlic
hen und po ...[+++]litischen Rechte, wie z.B. die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, insgesamt geachtet wurden; in der Erwägung, dass eine niemanden ausschließende Kandidatenregistrierung und ein spannungsgeladenes Medienumfeld für einen echten Wettbewerb und gleiche Bedingungen gesorgt haben; in der Erwägung, dass dies den Wählern die Möglichkeit gab, sich in Kenntnis der Umstände zwischen unterschiedlichen Alternativen zu entscheiden und frei und fair ihren Willen zu bekunden,