37. weist darauf hin, dass der
Binnenmarkt und die internationalen Märkte zunehmend miteinander verflochten sind; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Organe, die Binnenmarkt-Rechtsvorschriften erlassen, und die EU-Verhandlungsführer im Bereich des internationalen Handels sich bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten durchweg der möglichen beiderseitigen A
uswirkungen bewusst sein und eine kohärente Politik verfolgen müssen, die durchweg darauf auszurichten ist, in der Auftragsvergabepolitik EU-Werte wie Transparenz,
...[+++]eine grundsätzliche Ablehnung der Korruption und die Förderung der sozialen Rechte und der Menschenrechte zur Geltung zu bringen; beauftragt seine Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und für internationalen Handel, zwecks Stärkung von Synergien gemeinsame Informationssitzungen abzuhalten;