31. bedauert, dass die Bürger nur
ungenügend über ihr Rechte hinsichtlich Datenschutz und Schutz des Privatlebens sowie über die möglichen Rechtsmittel informiert sind; betont diesbezüglich die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden bei der Wahrung und bei der Bekanntmachung dieser Rechte; hält es für besonders wichtig, dass die Bürger und insbesondere die Kinder über den Schutz ihrer Daten im Cyberspace und über die Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, informiert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Schulen Sensibilisierungskampagnen aufzulegen; hebt hervor, dass angesichts schneller technologischer Entwicklungen
...[+++] und zunehmender Cyberattacken dem Schutz der personenbezogenen Daten im Internet besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, wobei die Sicherheit der Verarbeitung und Speicherung den Schwerpunkt bilden sollte; betont, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht absolut ist und einer Abwägung mit anderen Grundrechten bedarf, einzelnen aber das Recht eingeräumt werden muss, ihre personenbezogenen Online-Daten korrigieren zu lassen; äußert seine ernste Besorgnis darüber, wie schwierig es für die meisten Internet-Nutzer ist, ihre Recht in der digitalen Welt durchzusetzen; fordert den Rat auf, das Paket zur Datensicherheit zügig voranzutreiben, um in der gesamten Union ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten;