17. weist auf die Notwendigkeit hin, im Falle von Streitigkeiten den Umfang de
r Verantwortung der nationalen Registrierungsstellen und des Dienstleistungsnehmers eindeutig festzulegen; fordert deshalb die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, ihre Politiken und Verfahren für die Länder-Bereichsnamenregistrierung oberster Stufe zu koordinieren, damit für die Nutzer einheitliche Maßstäbe und effiziente Streit
beilegungsverfahren gelten, und fordert die Kommission ferner auf, ein effektives alternatives Schlichtungsverfahren zu fördern, u
...[+++]m die Verhaltenskodizes in der Bereichsnamenregistrierung zu stärken;