Schlüsselmaßnahmen Die Mitgliedstaaten sollten die Nutzung erneuerbarer Energien weiter ausbauen, um das für 2020 festgelegte Ziel mit einem marktorientierten Ansatz zu erreichen; mit der Europäisierung der Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien durch eine bessere Koordinierung der nationalen Förderregelungen beginnen; im Wärmesektor den Brennstoffumstieg auf Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien beschleunigen; stabile nationale rechtliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien gewährleisten und administrative Hindernisse angehen; den Zugang zur Finanzierung von Projekten aller Größenordnungen (großer wie auch kleiner Projekte) im Bereich der erneuerbaren Energien durch eine konzertierte Initiative der Europäischen I
...[+++]nvestitionsbank und nationaler Investitionsbanken erleichtern, ggf. durch die Inanspruchnahme der Fördermittel der ESI-Fonds; bei der Nutzung von Kohlenwasserstoffen und sauberer Kohle, falls eine dieser Optionen gewählt wird, die Prioritäten für die Minderung des CO2-Ausstoßes berücksichtigen; die nationalen Verwaltungsverfahren für Kohlenwasserstoffprojekte straffen, u. a. durch die Durchführung strategischer Umweltprüfungen und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Genehmigungsverfahren, und dies gemäß den Leitlinien der Kommission zur Straffung der Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Energieinfrastrukturen und Projekten von gemeinsamem Interesse und zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen für grenzüberschreitende Großprojekte[25]; das Potenzial nicht konventioneller Kohlenwasserstoffe unter vollumfänglicher Berücksichtigung der Empfehlung 2014/70/EU prüfen, um die Einhaltung höchster Umweltstandards zu gewährleisten; Demonstrationsprojekte für die CO2-Abscheidung und -Speicherung fördern, insbesondere solche, die im Rahmen des Programms NER 300 und des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung kofinanziert werden, wie das Projekt ROAD.