Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) legt die Prioritäten der transeuropäischen Energieinfrastrukturnetze fest, die
bis 2020 umgesetzt sein müssen, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Union zu erreichen; ferner bestimmt sie Regeln zur Ermittlung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die zur Realisierung dieser Prioritäten erforderlich sind, und legt Maßnahmen im Bereich der Erteilung von Genehmigungen, der öffentlichen Beteiligung und der Regulierung zur Beschleunigung und/oder Vereinfachung der Durchführung dieser Vorhaben fest, einschließlich Kriterien für die allgemeine Förderfä
...[+++]higkeit solcher Vorhaben durch finanzielle Unterstützung der Union.