– unter Hinweis auf die zulässigen Höchst
werte unerwünschter Stoffe in der Tierernährung, wie sie in der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tiere
rnährung festgelegt sind, die durch die Richtlinie 2003/57/EG der Kommission vom 17. Juni 2003 dahingehend geändert wurde, dass a
uch Dioxine erfasst werden, und durch die Richtlinie 2003/100/EG der Kommission vom
...[+++]31. Oktober 2003 nochmals geändert wurde,