26. bedauert, dass die Empfehlungen der UPR
nicht bindend sind, was darauf zurückzuführen ist, dass die UPR es den Staaten erlaubt zu entscheiden, welche Empfehlungen sie annehmen können; stellt fest, dass in einigen Fällen, wie jenem Sri Lankas, der Prozentsatz der angenommenen Empfehlungen niedrig war; ist jedoch der Auf
fassung, dass nicht alle Empfehlungen nützlich oder im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sein könnten; is
...[+++]t deshalb der Ansicht, dass dies deutlich macht, dass sich die UPR in bestimmten Fällen nicht als das nützlichste Instrument erweisen könnte, und betont nachdrücklich, wie wichtig – unter gleichzeitiger Beibehaltung der Ländermandate des UNHRC – das Einbringen unabhängiger Beobachtungsmechanismen und Erkenntnisse durch nichtstaatliche Organisationen in die UPR ist;