2.
teilt die Ansicht, dass solche Sto
ffe außerordentlich schwer zu handhaben sind und „dass die Wahrscheinlichkeit solcher Anschläge daher recht gering ist“; be
tont aber, dass die Folgen solcher Anschläge katastrophal wären; hält es deshalb für wichtig, dass regelmäßig Gefahren- und Risikoabschätzungen durchgeführt werden müssen; stellt ferner fest, dass alle ergriffenen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den wahrscheinlichen Risiken steh
...[+++]en sollten; weist darauf hin, dass die Sicherung sowohl des Transports als auch der Lagerung von CBRN-Stoffen einen unbestreitbaren und unvermeidlichen Teil des EU-Prozesses, den Zugang zu diesen Stoffen möglichst schwierig zu gestalten, darstellt, weswegen es notwendig ist, sich mit der Unsicherheit im Zusammenhang mit CBRN-Stoffen zu befassen;