Für das Programm „Kriminalprävention und Krimi
nalitätsbekämpfung“ wurden durch den zugrundeliegenden
Beschluss des Rates vier Ziele festgelegt, von denen zwei auf operative Maßnahmen, nämlich die Entwicklung horizontaler Methoden zur Verbrechensbekämpfung und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden, bezogen sind, während die beiden anderen Ziele, nämlich die Entwicklung bewährter Praktiken zum Schutz und zur Unterstützung von Zeugen und zum Schutz der Opfer krimineller Handlungen, auf be
...[+++]stimmte Empfängergruppen ausgerichtet sind.