13. fordert die Ko
mmission auf, gegen Italien unverzüglich den Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 260 AEUV im Hinblick auf die Festlegung von Sanktionen einzuleiten, die dafür sorgen, dass die italienischen Behörden dem Urteil des Gerichtshofs entsprechen, und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Deponien mit dem EU-Recht vereinbar sind; ist der Ansicht, dass es sachgerecht wäre und dem Urteil C-304/02 des Europäischen Gerichtshofs entsprechen würde, von Italien die Bezahlung sowohl eines einmaligen Betrags als Geldstrafe für die lang anhaltenden Verstöße gegen EU-Richtlinien während der vergangenen Jahre als au
...[+++]ch eine tägliche Geldstrafe von jetzt an zu fordern;