2. erinnert die Kommission an Artikel 80 der Haushaltsordnung, wonach die Analyse der Haushaltsführung Aufschluss darüber geben muss, ob den in Artikel 2 der Haushaltsordnung vorgegebenen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit auch tatsächlich entsprochen wurde; bedauert, dass dieses für die Haushaltskontrolle grundlegen
de Dokument für das Jahr 1999 nur sehr unvollständige Angaben enthielt und lediglich in einer Sprache verfügbar war; fordert die Kommissio
n auf, für das Jahr 2000 eine vollständige Analyse vorzulegen, die alle Haushaltsp
...[+++]osten abdeckt und in allen Amtssprachen verfügbar ist;