M. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für die Finanzier
ung der Ausgaben im Rahmen der FFH-Richtlinie zust
ändig sind und dass deren Artikel 8 lediglich di
e Möglichkeit einer Ko-Finanzierung bestimmter Maßnahmen durch die Gemeinschaft für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorsieht; in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des LIFE-Programms zur Ko-Finanzierung von Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Schaffung des
...[+++] Netzes "Natura 2000“ in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern im notwendigen Umfang aufgestockt werden muss; bei dieser Erhöhung ist zu berücksichtigen, dass die Mittelausstattung seit 1992 kaum gestiegen ist und dass der jährliche Bedarf an Ko-Finanzierung die verfügbaren Mittel mehrfach überschreitet,