Dieses System ist ebenfalls anwendbar auf Unfälle,
die sich ab dem 1. Januar 1988 ereignet haben und für die das Opfer nach dem 1. Januar 1994 für gesund ohne bleibende
Arbeitsunfähigkeit erklärt wurde oder für die der Grad bleibender Arbeitsunfähigkeit von 10 Prozent oder mehr durch Bestätigung oder durch Gerichtsbeschluss, die in Absatz 1 erwähnt sind, festgestellt wurde, für die die jährlichen
Entschädigungen und Renten nach Revi ...[+++]sion aber auf der Grundlage eines Grades von weniger als 10 Prozent festgelegt werden infolge einer bestätigten Revisionsvereinbarung oder eines rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses.