Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Infolge der Verzögerungen, die aus technischen Gründen bei der Veröffentlichu
ng der betreffenden Texte eingetreten sind, hat der Rat beschlossen, den Beginn der Anwendung der nachstehenden Rechtsakte, d
ie am 19. Dezember 1994 angenommen worden waren und ursprünglich ab 1. März 1995 anwendbar sein s
ollten, auf den 1. Juli 1995 zu verschieben: - Verordnung (EG) Nr. 3381/94
...[+++] über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, - Beschluß 94/942/GASP über die vom Rat gemäß Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.