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6. stellt fest, dass die Verletzung von grundlegenden Verfahrensregeln im Laufe von vorbereitenden Ermittlungen die Rechtsgültigkeit des endgültigen Beschlusses, der auf der Grundlage der von OLAF durchgeführten Ermittlungen gefasst wird, in Frage stellen könnte; sieht dies mit einem hohen Risiko behaftet, da diese Verletzungen folglich die rechtliche Haftung der Kommission beeinträchtigen würden; fordert OLAF auf, diese Unzulänglichkeit unverzü
glich in Angriff zu nehmen und zu diesem Zweck entsprechend qualifizierte Rechtssachvers
...[+++]tändige mit der Aufgabe zu betrauen, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen Vorabprüfungen durchzuführen;