– Revision von Artikel 5 Absatz 3 des Rahmenbeschl
usses, der nur eine minimale Basis vorsieht, um verurteilte Sexualstraftäter daran zu hindern, über eine Beschäftigung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit, die regelmäßigen Kontakt zu Kindern beinhaltet, Zugang zu Kindern zu bekommen, unter anderem indem in Erwägung gezogen wird, eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten einzuführen, zu gewährleisten, dass die Strafregister von Personen, die sich auf bestimmte Stellen bewerben, die Arbeit mit Kindern beinhalten, überprüft werden, und indem klare Regeln oder Leitlinien für Arbeitgeber aufgestellt werden, die sie darüber informieren, was ihr
...[+++]e Pflichten in diesem Zusammenhang sind;