Effiziente Wasserbewirtschaftung, wie sie in der Wasserrahmenrichtli
nie vorgesehen ist, hilft den Mitgliedstaaten, sich auf Wetterextreme einzustellen, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger werden und enorme Schäden verursachen.[3] Ergänzend zur Wasserrahmenrichtlinie wur
de im Jahr 2007 die Hochwasserrichtlinie (HWR) erlassen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hochwasserrisiken und -gefahren zu ermitteln, zu kartieren und mithilfe von Hochwasserris
ikomanagementplänen unter ...[+++] Kontrolle zu bringen[4].