Die Möglichkeit, an den Sozialwahlen teilzunehme
n, indem Listen mit Kandidaten vorgeschlagen werden, gewährleistet für die betreffende Gewerkschaftsorganisation keineswegs, dass sie von Rechts wegen durch einen der von ihr vorgeschlagenen und tatsächlich gewählten K
andidaten vertreten sein wird, garantiert hingegen, dass die Vertreter des Personals au
f der Grundlage von Listen gewählt werden können, die Ausdruck des innerhalb des b
...[+++]etreffenden Sektors bestehenden Gewerkschaftspluralismus sind.