empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Eltern von Anfang an und in jeder Phase des Verfahrens, an dem Kinder beteiligt sind, umfassend und klar über das Verfahren und die möglichen Konsequenzen dieses Verfahrens informieren; fordert sie auf, die Eltern über die Vorschriften über Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe zu informieren, zum Beispiel, indem sie eine Liste zweisprachiger Fachanwälte erhalten und man ihnen Dolmetscherdienste anbietet, damit verhindert wird, dass Eltern ihre Zustimmung erteilen, ohne dass sie die F
olgen ihrer Zusagen voll und ganz verstehen; empfiehlt ebenfalls, dass Eltern mit Lese- und Rechtschreibschwächen
...[+++]angemessen unterstützt werden.