7. weist darauf hin, dass das Parlament in seinen Entschließungen vom Mai 2011 und Mai 2012 zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des EWSA den Europäischen Bürgerbeauftragten aufgefordert hat, es über Missstände beim EWSA zu informieren; äußert seine Besorgnis über den Beschluss des Europäischen Bürgerb
eauftragten vom 6. November 2012 zur Beschwerde Nr. 2744/2009 (MF)JF, in dem dieser einen „äußerst schwerwiegenden Missstand“ feststellt und seine Absicht bekundet, diesen Beschluss dem Präsidenten des Parlaments zuzuleiten, damit dieser prüft, ob er an den zuständigen Parlamentsausschuss überwiesen werden soll; nimmt zur
...[+++] Kenntnis, dass der EWSA zugesagt hat, ein Auftreten ähnlicher Situationen in Zukunft zu verhindern, und entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat;