Die Besch
werdeführer wandten sich am 30. November 2010 erneut an den Bürgerbeauftragten, der eine zweite Untersuchung einleitete bezüglich 1) des Vorwurfs, dass die Kommission kein ordnungsgemäßes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich durchgeführt habe, indem sie insbesondere nicht dafür gesorgt habe, dass die UVP ordentlich durchgeführt werden würde, und 2) der Forderung, dass die Kommission dafür sorgen sollte, dass eine ordnungsgemäße Ex-post-UVP durchgeführt werden würde, wozu auch ein Überwachungsmechanismus gehört, bei dem die Beschwerdeführer das Recht hätten, beteiligt zu werden, oder, falls dies nicht möglich ist, den F
...[+++]all dem Gerichtshof vorzulegen.