In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Regierung in Punkt 1 des Rahmenabkommens sich ver
pflichtet ab dem 1. Januar 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,25% der Zuschüsse des Jahres 200
8 für Lohnkosten im nicht kommerziellen Sektor zu gewähren und die Sozialpartner dem Vorschlag der Regierung zur Verwendung dieser zusätzlichen Mittel am 12. Dezember 2008 zugestimmt haben, muss die Umsetzung umgehend erfolgen - unter anderem auch um eine unnötige Rückwirkung über einen noch grösseren Zeitraum zu vermeid
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