Für den Jahresabschluss von Kle
instunternehmen und kleinen Unternehmen sollte von der Abschlussprüfungspflicht abgesehen werden, da eine solche Prüfung eine erhebliche Belastung für
diese Kategorie von Unternehmen darstellen kann; im Übrigen sind in
vielen Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen ein und dieselben Personen sowohl Anteilseigner als auch Mitglieder der Unternehmensleitung, weshalb die Notwendigkeit einer Bestätigung ihres Abschlusses durch Dritte begrenzt
...[+++] ist.