BEGRÜSST, dass der Basisrechtsakt für den globalen Klimaschutzfonds und die in den Beschlüssen von Durban skizzierte weitere Vorgehensweise im Hinblick auf eine rasche vollständige Inbetriebnahme des globalen Klimaschutzfonds gebilligt wurden; BETONT ERNEUT, dass der Fonds einen erheblichen, weitreichenden Beitrag zu den weltweiten Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele leisten muss, die sich die internationale Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Klimawandels gesetzt hat; BEKRÄFTIGT DES WEITEREN, dass der Fonds für das Vorbild der Umstellung auf eine emissionsarme und klimaresistente Entwicklung werben wird, indem er die Entwicklungsländer dabei unterstützen wird, ihre Treibhausgasemissionen zu senken und sich – im Falle der Entwick
...[+++]lungsländer, die den widrigen Folgen des Klimawandels besonders ausgesetzt sind – an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen; BEGRÜSST, dass der Fonds die Finanzierung des Klimaschutzes aus öffentlichen und privaten Mitteln auf internationaler und nationaler Ebene stimulieren wird; FORDERT den Rat des globalen Klimaschutzfonds AUF, Methoden auszuarbeiten, um die Synergieeffekte zwischen dem globalen Klimafonds und anderen einschlägigen bilateralen, regionalen und globalen Finanzierungsmechanismen und Finanzinstituten zu verstärken, das gesamte Spektrum der finanziellen und technischen Möglichkeiten zu mobilisieren und die internationale Klimaschutzfinanzierung insgesamt noch effizienter zu gestalten;