9. Könnte der einzelstaatliche Richter in dem Fall, dass er aufgrund der auf die vorstehenden Vorabentscheidungsfragen erteilten Antworten zu der Schlussfolgerung gelangen würde, dass das angefo
chtene Gesetz gegen eine der aus den vorerwähnten Übereinkommen oder Richtlin
ien sich ergebenden Verpflichtungen verstößt, ohne dass die Stromversorgungssicherheit des Landes einen zwingenden Grund des öffentlichen Interesses darstellen könnte, wodurch von diesen Verpflichtungen abgewichen werden könnte, die Folgen des Gesetzes vom 28. Juni 20
...[+++]15 aufrechterhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und es zu ermöglichen, dass die aus den vorerwähnten Übereinkommen oder Richtlinien sich ergebenden Verpflichtungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten werden?