Auf der Grundlage der vom Zentralen Stadtbezirksgericht Pest eingegangenen Unterlagen und der zusätzlichen Informationen und Auskünfte nach dem Ersuchen des Ausschusses scheint es, dass das Strafverfahren gegen Krisztina Morvai zwischen dem 14. April 2005, als das Verfahren eingeleitet wurde, und dem 8. Oktober 2010, als der Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität geste
llt wurde, mehrfach unterbrochen wurde, und dass die Verjährung
sfrist nur für sehr kurze Zeiträume, in denen der Privatkläger aufgefordert wurde, Angaben
...[+++] zu machen oder dem Gericht weitere Informationen vorzulegen, lief.