Aus der Sicht des Generalanwalts führt die Gewährung von Schadenersatz für den
Preisnachlass, den Schneider für das Warten auf den Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren einräumen musste, dazu, Unternehmen, die den außergewöhnlich
en Weg des Vollzugs eines Zusammenschlusses vor einer entsprechenden Entscheidung der Kommission wählen, eine Garantie oder eine Versicherung für alle Art
en von zusätzlichen Kosten zu gewähren, die bei e
...[+++]inem Verstoß entstehen, einschließlich eines solchen gegen Verfahrensvorschriften, die keine unmittelbare Auswirkung auf den wirtschaftlichen Gehalt des Zusammenschlusses haben.