Aus der Sicht des Generalanwalts führt die Gewährung von Schadenersatz für den Preisnachlass, den Schneider für das Warten auf den Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren einräumen musste, dazu, Unternehmen, die den außergewöhnlichen Weg des Vollzugs eines Zusammenschlusses vor einer entsprechenden Entscheidung der Kommission wählen, eine Garantie oder eine Versicherung für alle Art
en von zusätzlichen Kosten zu gewähren, die bei einem Verstoß
entstehen, einschließlich eines solchen gegen Verfahrensvorschriften, die keine unmittelbare Auswirkung auf den wirtschaftlichen Gehal
...[+++]t des Zusammenschlusses haben.