8. betont, dass das Konzept eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ein innovatives Element des Haushaltsverfahrens 2007 war, um eine verbesserte Bewertung der EU-Programme und eine Überprüfung des Haushaltsvollzugs entsprechend den Prioritäten des Parlaments und seinen institutionellen Vorrechten zu gewährleisten; nimmt die mit der Kommission vereinbarte gemeinsame Erklärung zum ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug zur Kenntnis und betont, dass das globale Ziel dieses Vorgehens darin besteht, den europäischen Bürgern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bieten und den Her
ausforderungen, mit denen die Europäische Union konfrontie
...[+++]rt ist, durch die bestmögliche Zuweisung von Mitteln zu begegnen (siehe die beigefügte Erklärung);