20. vertritt die Auffassung, das
s Banken und andere Kreditgeber bei der Vergabe von Krediten über verlässliche Kredit- und Betrugsdaten verfügen müssen, die auf fairer und transparenter Grundlage bereitgestellt werden; besteht aber dennoch auf dem Schutz der persönlichen Kundendaten; fordert die Kommission auf, die der Weitergabe von Daten entgegenstehenden Hindernisse festzustellen und Vorschläge für die Interoperabilität von Datenregistern zu unterbreiten, ohne dass die Privatsphäre oder die Zugangs- und Berichtigungsrec
hte der Verbraucher verletzt werden; ...[+++]ist der Ansicht, dass der Verbraucher bei der grenzüberschreitenden Kreditdatenabfrage von jeder ihn betreffenden Abfrage informiert werden muss; begrüßt die Absicht der Kommission, eine Sachverständigengruppe für Kreditauskünfte einzusetzen, um die Kommission bei der Vorbereitung der genannten Maßnahmen zu unterstützen;