Angesichts der kontroversen Natur einiger Fragen, wie z.B. die von der Kommission vorgeschlagenen Sonderregelungen für das öffentliche Auftragswesen, die von verschie
dener Seite geltend gemachte Notwendigkeit, die rechtlichen Verfahren zu harmonisieren, und die nationalen Rechtsvorschriften über den Eigentumsvorbehalt, und im Lichte der Zweifel, die geäußert wurden, ob einige dieser Bestimmungen tatsächlich in eine Binnenmarktrichtlini
e einbezogen werden könnten, hatte der Vorsitz in der Zwischenzeit einen überarbeiteten Text erstellt
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