I. in der Erwägung, dass Angehörige religiöser Minderheiten durch die pakistanischen Blasphemiegesetze gefährdet sind, wenn sie sich frei äußern oder ihre Religion offen ausüben; in der Erwägung, dass die weit verbreitete Anwendung dieser Gesetze gut dokumentiert ist; in der Erwägung, dass diese Gesetze nicht dazu dienen, die Religionsgemeinschaften zu schützen, sondern vielmehr bewirken, dass in der gesamten pakistanischen Gesellschaft ein Klima der Angst herrscht; in der Erwägung, dass alle bisherigen Versuche, die Gesetze oder ihre Anwendung zu reformieren, durch Drohungen und Morde im Keim erstickt wurden; in der Erwägung, dass auf Versuche, über dieses Thema in den Medien, sei es in der Presse oder im Internet, zu diskutieren, oft
...[+++]mals Drohungen und Drangsalierungen unter anderem von Seiten der Regierung folgen;