Falls eine Einigung über eine neue Finanziell
e Vorausschau nicht zustande kommt und falls die geltende
Finanzielle Vorausschau nicht von einer der an der Vereinbarung beteiligten Parteien ausdrücklich gekündigt wird, werden die
Obergrenzen für das letzte Jahr der geltenden Vorausschau nach Nummer 15 jedes
Jahr in der Weise angepaßt, daß auf diese Beträge der im vorhergehenden Zeitraum festgestellte durchschnittliche Steigerungssatz
...[+++] - ohne Berücksichtigung der erweiterungsbedingten Anpassungen - angewandt wird.