6. betont, dass die regelmäßigen, äußerst kurzfristigen Änderungen der Wahlvorschriften und die anhaltenden Diskussionen über die Anwendung dieser Wahlvorschriften zu unnötigen Kontroversen hinsichtlich der Wahlen im Allgemeinen führen; begrüßt daher, dass der Entwurf für ein einheitliches Wahlgesetz nun in der Werchowna Rada zur Verabschiedung eingebracht worden ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die von Präsident Janukowytsch zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft, Lehren aus den Kommunalwahlen zu ziehen und die Annahme des Wahlgesetzes voranzubringen; betont, dass die Wahlreform im Rahmen eines transparenten und partizipativen Prozesses durchgeführt und sichergestellt werden sollte, dass rechtzeitig vor den Parlamentswahlen ein überarbe
...[+++]iteter Rechtsrahmen für Wahlen vorhanden ist; fordert die ukrainischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Angebote der Organe der Europäischen Union, des Europarates und der OSZE, Unterstützung zu leisten, anzunehmen, damit ein Gesetz entsteht, welches vollständig den europäischen Normen entspricht; fordert die zuständigen Stellen nachdrücklich auf, ein Gesetz über Parteienfinanzierung zu verabschieden, das im Einklang mit den europäischen Normen steht, sowie die Möglichkeit der Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Parteien in Erwägung zu ziehen, um ihre Abhängigkeit von Wirtschaftsinteressen zu verringern;