(18) Es ist notwendig, festzulegen, auf welche Weise Betroffenen mitzuteilen ist, welche Informationen die Behörden benötigen; die Betroffenen sollten umfassend Gelegenheit haben, alle einschlägigen Beweise vorzulegen und ihre Interessen zu vertreten; es ist ebenfalls angezeigt, die Regeln und Verfahren festzulegen, die bei einer Untersuchung zu befolgen sind, insbesondere die Regeln, nach denen sich Betroffene innerhalb bestimmter Fristen melden, ihre Auffassungen darlegen und Information
en vorlegen sollen, damit diese Auffassungen und Informationen berücksichtigt werden können; den Betroffenen muss Zugang zu sämtlichen zu der Unters
...[+++]uchung gehörenden Informationen gewährt werden, die für die Darlegung ihres Falles von Belang sind; es ist notwendig vorzusehen, dass bezüglich Parteien, die nicht ausreichend mitwirken, andere Informationen für die Sachaufklärung herangezogen werden können und derartige Informationen für die Parteien weniger günstig sein können, als wenn sie mitgewirkt hätten.